Gesetze / Unterlassungsklagengesetz

UKlaG

§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

§ 2a § 2c