Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz USG 2015 § 12 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Freiwilligen Wehrdienst Leistende erhalten Leistungen nach Maßgabe dieses Abschnitts.