Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz USG 2015 § 24 Zuständigkeit Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Für die Durchführung dieses Gesetzes ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (Bundesamt) zuständig.