Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG 2015§ 5 Leistungen an Reservistendienst Leistende
Reservistendienst Leistende erhalten Leistungen nach Maßgabe dieses Kapitels. Bei Teilzeitbeschäftigung nach § 30a Absatz 1 des Soldatengesetzes werden die Leistungen nach diesem Kapitel anteilig gewährt.