Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.

§ 3 § 5