Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.