Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2021. Zur aktuellen Fassung → Weitergehende Regelungen zur Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen von Bund und Ländern bleiben unberührt.