Gesetze / Gesetz über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
UmstRückstG§ 4
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
Gesetze / Gesetz über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
UmstRückstGDieses Gesetz gilt nicht im Saarland.