Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

UmwAusbV

Inhaltsübersicht

Teil 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Ausbildungsdauer
§ 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
Teil 2
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
§ 4Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsrahmenplan
§ 6Ausbildungsplan
§ 7Berichtsheft
§ 8Zwischenprüfung
§ 9Abschlussprüfung
Teil 3
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik
§ 10Ausbildungsberufsbild
§ 11Ausbildungsrahmenplan
§ 12Ausbildungsplan
§ 13Berichtsheft
§ 14Zwischenprüfung
§ 15Abschlussprüfung
Teil 4
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
§ 16Ausbildungsberufsbild
§ 17Ausbildungsrahmenplan
§ 18Ausbildungsplan
§ 19Berichtsheft
§ 20Zwischenprüfung
§ 21Abschlussprüfung
Teil 5
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
§ 22Ausbildungsberufsbild
§ 23Ausbildungsrahmenplan
§ 24Ausbildungsplan
§ 25Berichtsheft
§ 26Zwischenprüfung
§ 27Abschlussprüfung
Teil 6
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 28Übergangsregelung
§ 29Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik
Anlage 3:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Anlage 4:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
§ 1