Gesetze / Umwelthaftungsgesetz
UmweltHG§ 23 Übergangsvorschriften
Dieses Gesetz und § 32a der Zivilprozessordnung finden keine Anwendung, soweit der Schaden vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verursacht worden ist.
Gesetze / Umwelthaftungsgesetz
UmweltHGDieses Gesetz und § 32a der Zivilprozessordnung finden keine Anwendung, soweit der Schaden vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verursacht worden ist.