Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsV§ 2 Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen würde.
Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsVUnbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen würde.