Gesetze / Verbraucherinformationsgebührenverordnung

VIGGebV 2012

§ 2 Gebührenbemessung

Die Gebühren bestimmen sich nach dem mit der Informationsgewährung verbundenen Personal- und Sachaufwand. Dieser beläuft sich auf 41 bis 67 Euro je aufgewendeter Stunde Arbeitszeit.

§ 1 § 3