Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

VKFV

§ 18 Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

Sächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.

§ 17a § 19