Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Abramka“

VO-ABRAMKA

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist es, die Funktion einer Kernzone innerhalb des „Biosphärenreservates Spreewald“ zu erfüllen. Es werden insbesondere naturnahe Erlenbruch- und Erlen-Eschen-Wälder auf Niedermoorstandorten der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen und der natürlichen Entwicklung überlassen.

§ 2 § 4