Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Siebente Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-AUFHBAUBESCHR_2016

§ 1 Aufhebung Baubeschränkungsgebiet

(1) Das im Landkreis Märkisch-Oderland gelegene und in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Baubeschränkungsgebiet „Sandlagerstätte Wildermann“ wird aufgehoben.

(2) Die Karten und Pläne, die Bestandteil der Aufhebung des unter § 1 genannten Baubeschränkungsgebietes sind, werden gemäß § 107 Absatz 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe niedergelegt.

Einzelnorm

§ 2