Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Generhaltungswald Schlaubetaler Eichen“
VO-GEWSCHLAUBEICHEN_2015§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Generhaltungswald Schlaubetaler Eichen“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.
Einzelnorm