Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes
VO-ID211449§ 3
Die Fachaufsicht führt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Es ist Oberste Landesbehörde im Sinne des Unterhaltssicherungsgesetzes.