Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Übernahme der Fachschule für Baugestaltung in Potsdam in die Trägerschaft des Landes Brandenburg und ihre Umwandlung in einen Bereich für Restaurierung in der Denkmalpflege an der Fachhochschule Potsdam

VO-ID211519

§ 3

Der Bildungsgang wird nach der Ausbildungs- und

Prüfungsordnung der Fachschulen im Land Brandenburg durchgeführt.

§ 2 § 4