Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Dritte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211527

§ 1

Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet mit dem Ort Klingmühl (Gemeinde Sallgast) und Ortsteil

Klinkerwerk (Gemeinde Lichterfeld) wird die Baubeschränkung aufgehoben.

§ 2