Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Dritte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211527§ 1
Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit dem Ort Klingmühl (Gemeinde Sallgast) und Ortsteil
Klinkerwerk (Gemeinde Lichterfeld) wird die Baubeschränkung aufgehoben.