Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Dritte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211527§ 2
Die Karten und Pläne, die Bestandteil des Antrages auf
teilweise Aufhebung des Baubeschränkungsgebietes Klettwitz-Nord sind,
werden gemäß § 107 Abs. 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns
Einsicht archivgemäß gesichert beim Oberbergamt des Landes
Brandenburg niedergelegt.