Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Dritte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211527§ 3
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
(2) Die in den Anlagen 2 und 3 zu dieser Verordnung
veröffentlichten Karten zur Ersten Verordnung zur Aufhebung von
Baubeschränkungsgebieten vom 10. März 1993 (GVBl. II S. 170) treten
als deren Anlagen 1 und 2 mit Wirkung vom 30. März 1993 in Kraft.
Die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung veröffentlichte Karte zur Zweiten
Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten vom 11. Mai 1993
(GVBl. II S. 218) tritt als deren Anlage 1 mit Wirkung vom 27. Mai 1993 in
Kraft.
Potsdam, den 14. Juli 1994
Die Landesregierung des
Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Der Minister für Wirtschaft,
Mittelstand und Technologie
Walter Hirche
Anm.: Die Anlagen sind aus graphischen Gründen
nicht darstellbar