Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe

VO-ID211539

§ 1 Anwendungsbereich

Im Rahmen der Bestimmung der zukünftigen Landeszugehörigkeit des

südlichen Teils des Flurstückes 245/3 (Grenze zum nördlichen

Teil wie in Satz 2 beschrieben) sowie der Flurstücke 245/4, 245/5, 249/3,

249/4, 249/5 und 250/1 der Flur 4 der Gemarkung Terpe, Gemeinde Schwarze Pumpe,

Landkreis Spree-Neiße, erfolgt die nach Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 der

Verfassung des Landes Brandenburg und § 9 Abs. 9 Satz 1 der

Gemeindeordnung vorgeschriebene Bürgeranhörung in der Form einer

Bürgerbefragung, die nach Maßgabe dieser Verordnung

durchzuführen ist. Die Grenze zwischen dem nördlichen und dem

südlichen Teil des Flurstückes 245/3 verläuft vom Grenzpunkt

zwischen den Flurstücken 249/1, 249/3 und 245/3 in gestreckter,

möglichst geradliniger Form bis zu dem Grenzpunkt zwischen den

Flurstücken 245/3 und 245/1, der im Bereich der Einmündung der

Straße des Aufbaus in die Werkstraße liegt.

§ 2