Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
VO-ID211539§ 1 Anwendungsbereich
Im Rahmen der Bestimmung der zukünftigen Landeszugehörigkeit des
südlichen Teils des Flurstückes 245/3 (Grenze zum nördlichen
Teil wie in Satz 2 beschrieben) sowie der Flurstücke 245/4, 245/5, 249/3,
249/4, 249/5 und 250/1 der Flur 4 der Gemarkung Terpe, Gemeinde Schwarze Pumpe,
Landkreis Spree-Neiße, erfolgt die nach Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 der
Verfassung des Landes Brandenburg und § 9 Abs. 9 Satz 1 der
Gemeindeordnung vorgeschriebene Bürgeranhörung in der Form einer
Bürgerbefragung, die nach Maßgabe dieser Verordnung
durchzuführen ist. Die Grenze zwischen dem nördlichen und dem
südlichen Teil des Flurstückes 245/3 verläuft vom Grenzpunkt
zwischen den Flurstücken 249/1, 249/3 und 245/3 in gestreckter,
möglichst geradliniger Form bis zu dem Grenzpunkt zwischen den
Flurstücken 245/3 und 245/1, der im Bereich der Einmündung der
Straße des Aufbaus in die Werkstraße liegt.