Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
VO-ID211539§ 16 Kosten
Die Kosten der Befragung trägt das Land.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
VO-ID211539Die Kosten der Befragung trägt das Land.