Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe

VO-ID211539

§ 3 Befragungsfrage

Die Frage, die den Bürgern bei der Befragung vorzulegen ist, lautet

folgendermaßen: "Der südliche Teil des Flurstückes 245/3 -

die Grenze zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil des

Flurstückes 245/3 verläuft vom Grenzpunkt zwischen den

Flurstücken 249/1, 249/3 und 245/3 in gestreckter, möglichst

geradliniger Form bis zu dem Grenzpunkt zwischen den Flurstücken 245/3 und

245/1, der im Bereich der Einmündung der Straße des Aufbaus in die

Werkstraße liegt - sowie die Flurstücke 245/4, 245/5, 249/3, 249/4,

249/5 und 250/1 der Flur 4 der Gemarkung Terpe, Gemeinde Schwarze Pumpe,

Landkreis Spree-Neiße, liegen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg. Soll

dieses Gebiet aus dem Land Brandenburg ausgegliedert und in den Freistaat

Sachsen eingegliedert werden?"

§ 2 § 4