Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
VO-ID211539§ 3 Befragungsfrage
Die Frage, die den Bürgern bei der Befragung vorzulegen ist, lautet
folgendermaßen: "Der südliche Teil des Flurstückes 245/3 -
die Grenze zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil des
Flurstückes 245/3 verläuft vom Grenzpunkt zwischen den
Flurstücken 249/1, 249/3 und 245/3 in gestreckter, möglichst
geradliniger Form bis zu dem Grenzpunkt zwischen den Flurstücken 245/3 und
245/1, der im Bereich der Einmündung der Straße des Aufbaus in die
Werkstraße liegt - sowie die Flurstücke 245/4, 245/5, 249/3, 249/4,
249/5 und 250/1 der Flur 4 der Gemarkung Terpe, Gemeinde Schwarze Pumpe,
Landkreis Spree-Neiße, liegen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg. Soll
dieses Gebiet aus dem Land Brandenburg ausgegliedert und in den Freistaat
Sachsen eingegliedert werden?"