Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
VO-ID211539§ 4 Letzter Tag der Durchführung der Befragung
Der Minister des Innern bestimmt den letzten Tag der Durchführung der
Befragung.