Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe

VO-ID211539

§ 4 Letzter Tag der Durchführung der Befragung

Der Minister des Innern bestimmt den letzten Tag der Durchführung der

Befragung.

§ 3 § 5