Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Beendigung der Tätigkeit der Zentralen Außenstelle aller Amtsgerichte (Grundbuchämter) des Landes Brandenburg
VO-ID211544§ 1 Beendigung der Tätigkeit
Die Tätigkeit der Zentralen Außenstelle aller
Amtsgerichte (Grundbuchämter) des Landes Brandenburg in Basdorf wird mit
Ablauf des 31. Dezember 1995 beendet.