Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Beendigung der Tätigkeit der Zentralen Außenstelle aller Amtsgerichte (Grundbuchämter) des Landes Brandenburg

VO-ID211544

§ 1 Beendigung der Tätigkeit

Die Tätigkeit der Zentralen Außenstelle aller

Amtsgerichte (Grundbuchämter) des Landes Brandenburg in Basdorf wird mit

Ablauf des 31. Dezember 1995 beendet.

§ 2