Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Zustimmungsbefugnis über die Annahme von Belohnungen und Geschenken im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
VO-ID211577§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 9. Juni 1997
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
Dr. Regine Hildebrandt