Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211583

§ 1

Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Gräbendorf wird die Baubeschränkung aufgehoben.

§ 2