Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211583

§ 2

Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Klettwitz-Nord wird die Baubeschränkung aufgehoben.

§ 1 § 3