Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211583

§ 4

Für das in der Anlage 4 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Greifenhain wird die Baubeschränkung aufgehoben.

§ 3 § 5