Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211583§ 4
Für das in der Anlage 4 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Greifenhain wird die Baubeschränkung aufgehoben.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211583Für das in der Anlage 4 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Greifenhain wird die Baubeschränkung aufgehoben.