Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211583

§ 5

Für das in der Anlage 5 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Jänschwalde-Süd wird die Baubeschränkung

aufgehoben.

§ 4 § 6