Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211583

§ 6

Für das in der Anlage 6 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Lauchhammer-West (nördlicher Teil) wird die

Baubeschränkung aufgehoben.

§ 5 § 7