Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünfte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211611

§ 1

Für das in der Anlage zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Herzfelde-Ost wird die Baubeschränkung aufgehoben.

§ 2