Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Anwendung der Störfall-Verordnung auf nicht wirtschaftlich genutzte Betriebsbereiche

VO-ID211636

§ 1

Für Betriebsbereiche oder Teile von Betriebsbereichen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, gelten in dem durch § 1 Abs. 1 und 2 der Störfall-Verordnung beschriebenen Anwendungsbereich die Regelungen des § 2 und des zweiten und vierten Teils der Störfall-Verordnung entsprechend.

§ 2