Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Berlin-Friedrichshagen
VO-ID211651Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Die Zone I, die Zone II sowie große Teile der Zonen III A und III B der Brunnengalerien A und B des Wasserschutzgebietes Berlin-Friedrichshagen liegen auf dem Gebiet des Landes Berlin. Die Grenzen dieser Teile des Wasserschutzgebietes werden in dieser Verordnung nicht beschrieben. Die Ausdehnung der jeweiligen Zonen auf dem Gebiet des Landes Berlin kann z. T. aus der Anlage 2 dieser Verordnung sowie aus den gemäß § 2 Abs. 2 hinterlegten Karten entnommen werden.
Die nachfolgend beschriebenen Grenzen umschließen die auf dem Gebiet des Landes Brandenburg liegenden Schutzzonen des Wasserschutzgebietes Berlin-Friedrichshagen.
2. Weitere Schutzzone (Zone III A)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Oder-Spree im westlichen Ortsteil Fichtenau der Gemeinde Schöneiche an der Landesgrenze zu Berlin. Die im Folgenden genannten Straßen- und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III A.
Beginnend mit dem Schnittpunkt der Friedrichshagener Straße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin verläuft die Grenze der Zone III A entlang der Waldstraße bis zur Ebereschenstraße, von dort entlang der Ebereschenstraße bis zur Ahornstraße, von dort nach rechts entlang der Ahornstraße bis zur Lindenstraße, von dort nach links entlang der Lindenstraße bis zur Akazienstraße, von dort entlang der Akazienstraße bis zur Parkstraße, von dort nach links entlang der Parkstraße bis zur Rahnsdorfer Straße, von dort nach rechts entlang der Rahnsdorfer Straße bis zur Raisdorfer Straße, von dort entlang der Raisdorfer Straße über die Brandenburgische Straße bis zur Lübecker Straße, von dort entlang der Lübecker Straße bis zum Schnittpunkt der Lübecker Straße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin.
Vom Schnittpunkt der Lübecker Straße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin verläuft die Grenze der Zone III A auf der Landesgrenze in südlicher, dann westlicher, nördlicher und wieder westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Friedrichshagener Straße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin, dem Anfangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III A.
3. Weitere Schutzzone (Zone III B)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Märkisch-Oderland, im südwestlichen Ortsteil Waldesruh der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten, an der Landesgrenze zu Berlin. Die im Folgenden genannten Straßen- und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III B.
3.1 Nördlicher Grenzverlauf der Zone III B in Dahlwitz-Hoppegarten bis Münchehofe
Beginnend mit dem Schnittpunkt der Kantstraße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin verläuft die Grenze der Zone III B entlang der Kantstraße bis zur Heinrich-Heine-Promenade, von dort nach rechts entlang der Heinrich-Heine-Promenade bis zur Köpenicker Allee, von dort nach links entlang der Köpenicker Allee bis zur Schopenhauerstraße, von dort nach rechts entlang der Schopenhauerstraße bis zur Bredowstraße, von dort nach links entlang der Bredowstraße bis zur Leibnizstraße, von dort entlang der Leibnizstraße bis zur Scharnweberstraße, von dort nach links entlang der Scharnweberstraße bis zu dem ca. 60 m hinter die Einmündung der Humboldtstraße rechts einmündenden Weg „An der Trainierbahn“, von dort entlang dieses Weges in südöstlicher Richtung bis zur Trainierbahn, von dort nach links entlang der Trainierbahn bis zum Heidemühler Weg, von dort nach rechts entlang des Weges ca. 120 m in südöstlicher Richtung über das Neuenhagener Mühlenfließ bis zur Weggabelung, von dort nach links entlang des Weges ca. 140 m in nordöstlicher Richtung bis zur Weggabelung, von dort nach rechts entlang des Weges ca. 320 m in südöstlicher Richtung bis zur Dahlwitzer Landstraße, von dort nach links entlang der Dahlwitzer Landstraße ca. 550 m in nördlicher Richtung bis zur Gabelung, von dort nach rechts entlang der Dahlwitzer Landstraße Richtung Münchehofe ca. 20 m in nordöstlicher Richtung bis zu dem rechts einmündenden Weg, von dort entlang dieses Weges in südöstlicher Richtung an der südwestlichen Grenze der Rieselfelder ca. 840 m bis zu dem links einmündenden Weg durch die Münchehofer Heide, von dort entlang des Weges durch die Münchehofer Heide ca. 420 m in nordöstlicher Richtung bis zum Feld, von dort nach rechts entlang des Feldrandes ca. 160 m in südöstlicher Richtung bis zur Grenze zwischen den Flurstücken 299 und 300 der Flur 1 der Gemarkung Münchehofe, von dort nach links in nordöstlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 299 und 300 ca. 220 m bis zur Baumgruppe (Söll), von dort nach rechts entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 296 und 299 bzw. 296 und 297 ca. 150 m in östlicher Richtung bis zur Grenze zwischen den Flurstücken 238 und 241, von dort nach links entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 241 und 242 ca. 40 m bis zur Grenze zwischen den Flurstücken 242 und 245, von dort nach rechts entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 242 und 245 bis zur Hauptstraße in Münchehofe.
3.2 Nördlicher Grenzverlauf der Zone III B in Münchehofe und Schöneiche
Vom Schnittpunkt der Grenze der Flurstücke 242 und 245 der Flur 1 der Gemarkung Münchehofe mit dem südlichen Ende der Hauptstraße in Münchehofe verläuft die Grenze der Zone III B entlang der Hauptstraße bis zur Birkenstraße, von dort entlang der Birkenstraße bis zur Triftstraße, von dort entlang einer gedachten geraden Linie ca. 1400 m in östlicher Richtung über das Feld bis zur nördlichen Ecke der zwischen Müncheberger Weg und Neuenhagener Chaussee gelegenen Stallanlagenbebauung, von dort entlang der nordöstlichen Grenze der Stallanlagenbebauung ca. 110 m in südöstlicher Richtung bis zum Zufahrtsweg der Stallanlagen, von dort entlang des Zufahrtsweges bis zur Neuenhagener Chaussee (L 338), von dort entlang einer gedachten geraden Linie ca. 550 m in südöstlicher Richtung über das Fredersdorfer Mühlenfließ bis zur Grenze der Grundstücke Dorfaue Nr. 26 und 28 in Schöneiche, von dort entlang der Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 26 (südliches Grundstück) und Nr. 28 (nördliches Grundstück) bis zur Straße Dorfaue, von dort nach rechts entlang der Straße Dorfaue im Süden um die Grünfläche auf der Dorfaue herum bis zum Stegeweg, von dort entlang des Stegeweges bis zur Fontanestraße, von dort entlang der Fontanestraße ca. 290 m bis zum rechts einmündenden Durchgang zur Kantstraße (Haus Nr. 17), von dort entlang des Durchganges in südlicher Richtung bis zur Kantstraße, von dort entlang der Kantstraße bis zur Klopstockstraße, von dort entlang der Klopstockstraße bis zur Schillerstraße, von dort entlang der Schillerstraße bis zur Straße Hohes Feld, von dort entlang der Straße Hohes Feld bis zur Leibnizstraße, von dort entlang der Leibnizstraße bis zur Pestalozzistraße, von dort entlang der Pestalozzistraße ca. 100 m in östlicher Richtung bis zu deren Ende, von dort entlang der Bebauungsgrenze ca. 40 m in südlicher Richtung, von dort entlang der Bebauungsgrenze ca. 120 m in östlicher Richtung, von dort entlang der Bebauungsgrenze ca. 50 m in südlicher Richtung bis zur Kalkberger Straße, von dort entlang der Kalkberger Straße ca. 50 m in westlicher Richtung, von dort entlang der Bebauungsgrenze ca. 380 m in südlicher Richtung bis zur Woltersdorfer Straße, von dort entlang der Woltersdorfer Straße in südöstlicher Richtung bis zum Schönebecker Weg, von dort entlang des Schönebecker Weges bis zum Eichendamm, von dort entlang des Eichendammes bis zur Lessingstraße, von dort entlang der Lessingstraße bis zur Ahornallee, von dort entlang der Ahornallee über die Fontanestraße bis zum Förstersteg, von dort entlang des Förstersteges bis zur Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin.
3.3 Südlicher Grenzverlauf der Zone III B von Woltersdorf bis Dahlwitz-Hoppegarten
Vom Schnittpunkt des Förstersteges mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin verläuft die Grenze der Zone III B auf der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin in westlicher Richtung bis zum westlichen Schnittpunkt der Landesgrenze mit der Lübecker Straße im Ortsteil Fichtenau. Von dort an verläuft die Grenze der Zone III B in westlicher Richtung auf der unter Nr. 2 näher beschriebenen nördlichen Grenze der Zone III A bis zum Schnittpunkt der Friedrichshagener Straße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin. Von dort verläuft die Grenze der Zone III B auf der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Landesgrenze mit der Kantstraße im Ortsteil Waldesruh der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten, dem Anfangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B.
Anm.: Die Anlage 2 wurde nicht aufgenommen.