Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“
VO-ID211693§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Potsdam, den 19. August 2003