Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“

VO-ID211693

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Potsdam, den 19. August 2003

§ 2