Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Auflösung der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus

VO-ID211712

§ 3

Die Aufgaben des Finanzrechenzentrums der Steuerverwaltung und die mit der

Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen und der Aufsicht über

Lohnsteuerhilfevereine in Zusammenhang stehenden Aufgaben gehen auf das

Technische Finanzamt Cottbus (Dienstleistungs- und Informationstechnisches

Zentrum – DIZ) über.

§ 2 § 4