Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Auflösung der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus
VO-ID211712§ 4
Die Aufgaben der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg bei der
Oberfinanzdirektion Cottbus werden mit der Auflösung der Besitz- und
Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus der Einrichtung nach
§ 12 des Landesorganisationsgesetzes mit dem Namen „Zentrale
Bezügestelle des Landes Brandenburg“ zugewiesen.