Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zum automatisierten Datenaustausch zwischen Grundbuchamt und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stelle
VO-ID211723§ 2
Diese
Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den
7. September 2004
Die Ministerin
der Justiz
und für Europaangelegenheiten
Barbara Richstein