Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zum automatisierten Datenaustausch zwischen Grundbuchamt und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stelle

VO-ID211723

§ 2

Diese

Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den

7. September 2004

Die Ministerin

der Justiz

und für Europaangelegenheiten

Barbara Richstein

§ 1