Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften über Amtstracht bei den Gerichten sowie Dienstkleidung bei den Gerichten und in den Justizvollzugsanstalten

VO-ID211756

§ 1

Die Befugnis der Landesregierung nach § 42 Satz 1 des

Landesbeamtengesetzes zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften über

Dienstkleidung, die bei Ausübung des Amtes üblich oder erforderlich

ist, wird auf den Minister der Justiz und die Ministerin für Arbeit,

Soziales, Gesundheit und Frauen jeweils für ihren Geschäftsbereich

übertragen. Dies gilt ebenfalls für die Übertragung der Befugnis

nach § 42 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 11

Abs. 1 des Brandenburgischen Richtergesetzes.

§ 2