Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften über Amtstracht bei den Gerichten sowie Dienstkleidung bei den Gerichten und in den Justizvollzugsanstalten
VO-ID211756§ 2
Die in § 1 genannten Verwaltungsvorschriften sind im Einvernehmen mit
dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern zu erlassen.