Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften über Amtstracht bei den Gerichten sowie Dienstkleidung bei den Gerichten und in den Justizvollzugsanstalten

VO-ID211756

§ 2

Die in § 1 genannten Verwaltungsvorschriften sind im Einvernehmen mit

dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern zu erlassen.

§ 1 § 3