Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften über Amtstracht bei den Gerichten sowie Dienstkleidung bei den Gerichten und in den Justizvollzugsanstalten

VO-ID211756

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 1994

§ 2