Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen und dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen sowie über die Bestimmung der Übermittlungsstelle nach dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

VO-ID211769

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in

Kraft.

Potsdam, den 10. Juli 1991

Die Landesregierung Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Manfred Stolpe

Der Minister der Justiz

Dr. Hans Otto Bräutigam

§ 2