Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erste Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211840§ 2
Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit den Orten Belten, Koßwig, Kalkwitz, Reuden und
Saßleben wird die Baubeschränkung aufgehoben.