Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erste Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211840

§ 2

Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet mit den Orten Belten, Koßwig, Kalkwitz, Reuden und

Saßleben wird die Baubeschränkung aufgehoben.

§ 1 § 3