Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erste Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211840§ 3
Die Karten und Pläne, die Bestandteil des Antrages auf
teilweise Aufhebung der Baubeschränkungsgebiete Klettwitz-Nord sowie
Seese-Ost/Calau-Nord sind, werden gemäß § 107 Abs. 2 des
Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivgemäß gesichert beim
Oberbergamt des Landes Brandenburg niedergelegt.