Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweite Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211841

§ 1

Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet mit den Orten und Ortsteilen Steinitz, Rehnsdorf, Papproth,

Jehserig und Merkur wird die Baubeschränkung aufgehoben.

§ 2