Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweite Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211841§ 1
Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit den Orten und Ortsteilen Steinitz, Rehnsdorf, Papproth,
Jehserig und Merkur wird die Baubeschränkung aufgehoben.