Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweite Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211841

§ 2

Die Karten und Pläne, die Bestandteil des Antrages auf

teilweise Aufhebung des Baubeschränkungsgebietes Welzow sind, werden

gemäß § 107 Abs. 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns

Einsicht archivgemäß gesichert beim Oberbergamt des Landes

Brandenburg niedergelegt.

§ 1 § 3