Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Kleinmachnow
VO-ID211853Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Kleinmachnow des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark, im Nordwesten der Gemeinde Kleinmachnow, am westlichen Ende der Rudolf-Breitscheid-Straße. Von den vier Brunnen des Wasserwerkes befinden sich die Brunnen 1a und 3 in unmittelbarer Nähe des Wasserwerksstandortes. Der Brunnen 2a befindet sich ca. 200 m in südwestlicher Richtung, der Brunnen 4 ca. 400 m in südöstlicher Richtung vom Wasserwerksstandort entfernt.
Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Hoch- und Rechtswerte sind Gauß-Krüger-Koordinaten im 4. Meridianstreifen (Bezugsellipsoid: Bessel).
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Zone I besteht aus vier Teilflächen. Diese Teilflächen erstrecken sich jeweils als Kreis mit einem Radius von 10 m um den Brunnenstandort als Mittelpunkt. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden.
Brunnen Nr.
Hochwert
Rechtswert
1a
58 09 338
45 81 819
2a
58 09 200
45 81 670
3
58 09 325
45 81 773
4
58 09 274
45 82 205
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Zone II besteht aus zwei Teilflächen. Die westliche, größere der beiden Teilflächen dient dem Schutz der Brunnen 1a, 2a und 3. Die östliche Teilfläche dient dem Schutz des Brunnens 4. Die Zone II erstreckt sich jeweils von ihrer nachfolgend beschriebenen äußeren Grenze bis zu den unter Nummer 2 beschriebenen Grenzen der jeweiligen Zone I. Bei der Angabe von Flurstücken bezeichnet die Zahl vor dem Schrägstrich die Flurnummer, die Zahl hinter dem Schrägstrich die Flurstücksnummer. Beide Teilflächen der Zone II befinden sich ausschließlich innerhalb der Gemarkung Kleinmachnow.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der westlichen Teilfläche der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an dem ca. 200 m westlich des Wasserwerkes gelegenen Flurstück 1/359. Beginnend an der nordwestlichen Ecke des Flurstückes 1/359 verläuft die Grenze der westlichen Teilfläche der Zone II ca. 110 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 1/359, 1/363, 1/364, 1/367 und 1/368 bis zu dem Punkt auf der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 1/368, der sich als Schnittpunkt mit einer gedachten Verlängerung der südwestlichen Grenze des auf der gegenüberliegenden Seite des Weges liegenden Flurstückes 1/283 ergibt, von diesem Schnittpunkt ca. 10 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie im rechten Winkel über den Weg bis zur südlichen Ecke des Flurstückes 1/283, von dort entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 1/283 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 1/283, von dort entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 1/283, 1/280, 1/279 und 1/278 bis zur nördlichen Ecke des Flurstückes 1/278, von dort ca. 50 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 2/10, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 2/10 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 2/10, von dort ca. 10 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie rechtwinklig über den Schubertweg bis zur westlichen Grenze des Flurstückes 2/20, von dort entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 2/20 und 2/19 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 2/18, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 2/18 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 2/18, von dort entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 2/18 und 2/17 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 2/17, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 2/31 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 2/31, von dort entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 2/31 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 2/31, von dort ca. 10 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über die Rudolf-Breitscheid-Straße bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 3/11, von dort entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 3/11 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 3/11, von dort entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 3/11 bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 3/11, von dort entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 3/10 und 3/9 bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 3/9, von dort ca. 25 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über den Richard-Strauss-Weg bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 3/4, von dort entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 3/4 bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 3/4, von dort in Verlängerung der letztgenannten Flurstücksgrenze ca. 30 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur östlichen Grenze des Flurstückes 1/2757, von dort entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 1/2757 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 1/2757, von dort entlang der südöstlichen Grenzen der Flurstücke 1/2757,1/2759, 1/383-2 und 1/384-2 bis zur südlichen Ecke des Flurstückes 1/384-2, von dort entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 1/384-2 bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 1/384-1, von dort bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 1/384-1,von dort in nördlicher Richtung bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 1/384-2, von dort ca. 15 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über den Weg bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 1/361, von dort entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 1/361, 1/360 und 1/359 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 1/359, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der westlichen Teilfläche der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der östlichen Teil-fläche der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an dem ca. 400 m östlich des Wasserwerkes gelegenen Flurstück 3/55.
Beginnend an der nordwestlichen Ecke des Flurstückes 3/55 verläuft die Grenze der östlichen Teilfläche der Zone II ca. 160 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 3/55, 3/116, 3/117, 3/53, 3/52 und 3/51 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 3/51, von dort ca. 5 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 3/50, von dort entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 3/50, 3/49, 3/48 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 3/48, von dort entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 3/48 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 3/48, von dort ca. 8 m entlang einer gedachten geraden Linie rechtwinklig über den Beethovenweg bis zur nördlichen Grenze des Flurstückes 3/68, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 3/68 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 3/68, von dort entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 3/68 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 3/68, von dort ca. 60 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 5/60, von dort entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 5/60 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 5/60, von dort entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 5/60, 5/153, 5/35, 5/34, 5/33, 5/32, 5/151, 5/5 und 5/4 bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 5/4, von dort entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 5/4 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 5/3, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 5/3 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 5/3, von dort ca. 60 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 3/61, von dort entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 3/61 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 3/61, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 3/61 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 3/61, von dort ca. 8 m entlang einer gedachten geraden Linie über den Beethovenweg bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 3/55, von dort entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 3/55 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 3/55, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der östlichen Teilfläche der Zone II.
4. Weitere Schutzzone (Zone III)
Die Zone III erstreckt sich von ihrer nachfolgend beschriebenen äußeren Grenze bis zu den unter Nummer 3 beschriebenen äußeren Grenzen der Zone II. Die Beschreibung der Grenze der Zone III für das Wasserwerk Kleinmachnow erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an der Einmündung des Dreilindener Weges in den Stolper Weg im Bereich der Anschlussstelle Kleinmachnow der Autobahn A 115. Die im Folgenden genannten Straßen- und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III.
Beginnend an der Einmündung des Dreilindener Weges in den Stolper Weg verläuft die Grenze der Zone III ca. 100 m in nordwestlicher Richtung entlang des Stolper Weges bis zur Bundesautobahn A 115, von dort ca. 80 m in nordöstlicher Richtung bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 397 r: 45 80 952 an der Ostseite der A 115, von dort ca. 150 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 471 r: 45 80 819, von dort ca. 50 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 519 r: 45 80 794 an der Südseite der Heinrich-Hertz-Straße, von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Heinrich-Hertz-Straße bis zum Albert-Einstein-Ring, von dort entlang der Südostseite des Albert-Einstein-Rings bis zum Kreisverkehr am Stahnsdorfer Damm, von dort ca. 350 m in nordwestlicher Richtung entlang des Stahnsdorfer Damms bis zur Trasse der ehemaligen Autobahn, von dort ca. 540 m in nordöstlicher Richtung entlang der Trasse der ehemaligen Autobahn bis zu einem von Nordwesten her einmündenden Waldweg, von dort ca. 200 m in nordwestlicher Richtung entlang dieses Waldweges bis zur Landesgrenze zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, von dort ca. 1,5 km in nordöstlicher Richtung entlang der Landesgrenze zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes Nr. 1 der Flur 8 der Gemarkung Kleinmachnow, von dort entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 1, 2 und 77 der Flur 8 bis zur Straße „An der Stammbahn“, von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Straße „An der Stammbahn“ bis zur Straße „Franzosenfichten“, von dort ca. 160 m entlang der Straße „Franzosenfichten“ bis zu einem kleinen Platz, von dort in westlicher Richtung entlang der Nordseite des Platzes bis zur Straße „Johannistisch“, von dort in südlicher Richtung entlang der Straße „Johannistisch“ bis zur Straße „Wendemarken“, von dort ca. 100 m in östlicher Richtung entlang der Straße „Wendemarken“ bis zu dem Verbindungsweg zwischen der Straße „Wendemarken“ und der Ernst-Thälmann-Straße, von dort in südlicher Richtung entlang dieses Verbindungsweges bis zur Ernst-Thälmann-Straße, von dort ca. 160 m in östlicher Richtung entlang der Ernst-Thälmann-Straße bis zu dem Verbindungsweg zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und der Straße „Am Fuchsbau“, von dort entlang dieses Verbindungsweges bis zur Straße „Am Fuchsbau“, von dort entlang der Straße „Am Fuchsbau“ bis zur Straße „Wiesenrain“, von dort entlang der Straße „Wiesenrain“ bis zur Straße „Hasenkamp“, von dort entlang der Straße „Hasenkamp“ bis zur Straße „Lange Reihe“, von dort ca. 40 m in westlicher Richtung entlang der Straße „Lange Reihe“ bis zu dem von Süden her einmündenden Verbindungsweg zur Förster-Funke-Allee, von dort entlang dieses Verbindungsweges bis zur Förster-Funke-Allee, von dort in westlicher Richtung entlang der Förster-Funke-Allee bis zur Straße „Hohe Kiefer“, von dort in südwestlicher Richtung entlang der Straße „Hohe Kiefer“ bis zur Straße „Seeberg“, von dort entlang der Straße „Seeberg“ bis zur Straße „Am Hochwald“, von dort in westlicher Richtung entlang der Straße „Am Hochwald“ bis zum Stahnsdorfer Damm, von dort in nördlicher Richtung entlang des Stahnsdorfer Damms bis zum Stolper Weg, von dort ca. 210 m entlang des Stolper Weges bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 058 r: 45 82 045 an der Nordseite des Stolper Weges, von dort entlang einer gedachten geraden Linie, die in ca. 120 m Entfernung parallel zum Stahnsdorfer Damm verläuft, ca. 490 m in nordwestlicher Richtung bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 401 r: 45 81 703, von dort rechtwinklig abbiegend entlang einer gedachten geraden Linie ca. 30 m in südwestlicher Richtung bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 380 r: 45 81 684, von dort ca. 110 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum östlichen Ende des im Teilbebauungsplan KLM-BP-006-C „Fashion Park“ (Fassung gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Kleinmachnow vom 12. Dezember 1998) dargestellten Fuß- und Radweges – (planerisch auch als Entwicklungsachse bezeichnet), von dort ca. 160 m in nordwestlicher, dann ca. 190 m in westlicher Richtung entlang des vorgenannten Fuß- und Radweges bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 538 r: 45 81 267, von dort ca. 330 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 08 222 r: 45 81 153 an der Nordseite des Stolper Weges, von dort ca. 160 m in westlicher Richtung entlang des Stolper Weges bis zur Einmündung des Dreilindener Weges, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone III.
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Anm.: Anlagen 2, 3 und 4 wurden nicht aufgenommen.