Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Pohlitz
VO-ID211855§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die Grenzen der Zonen I, II, III A und III B beider Fassungen sind in der Anlage 1 zu dieser Verordnung beschrieben.
(2) Die Grenzen des Wasserschutzgebietes sind in der Übersichtskarte in der Anlage 2 zu dieser Verordnung dargestellt. Für die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen der Fassungen sind die Karten maßgebend, die gemäß § 15 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree, 15848 Beeskow, Rathenaustraße 13, im Amt „Schlaubetal“, 15299 Müllrose, Bahnhofstraße 40, im Amt Brieskow-Finkenheerd, 15295 Brieskow-Finkenheerd, August-Bebel-Str. 18a und in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, 15890 Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, hinterlegt sind und dort während der Dienststunden von jedermann kostenlos eingesehen werden können.
(3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Wasserschutzgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Zonen nicht.