Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Nedlitz

VO-ID211858

§ 13 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 34/4/75 vom 29. Januar 1975 der Stadtverordnetenversammlung Potsdam festgesetzte und durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Potsdam vom 21. Dezember 1981 und vom 4. Juli 1990 veränderte Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Potsdam-Nedlitz aufgehoben.

Potsdam, den 19. August 2003

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

§ 12