Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Nedlitz

VO-ID211858

§ 6 Schutz der Zone I

Im Fassungsbereich sind verboten:

das Betreten oder Befahren,

land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,

Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche.

§ 5 § 7